Ermöglichen Sie Ihrem Team ein tägliches Lunch-Budget – steuerlich optimiert und ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Der Essenszuschuss ist eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers. Unternehmen unterstützen damit ihre Mitarbeiter bei den Kosten für Mahlzeiten – zum Beispiel für das Mittagessen.
Der Arbeitgeber übernimmt dabei einen Teil der Kosten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieser Zuschuss steuerlich begünstigt oder pauschal versteuert werden. Dadurch kommt beim Mitarbeiter mehr Netto an.
Unternehmen können den Essenszuschuss auf unterschiedliche Weise umsetzen:
Der Essenszuschuss zählt steuerlich zu den Sachbezügen. Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind:
Diese Regelungen legen fest, unter welchen Voraussetzungen der Essenszuschuss steuerlich begünstigt gewährt werden kann.
✓ Günstiger als eine Gehaltserhöhung
Essenszuschüsse sind steuerlich begünstigt und verursachen weniger Lohnnebenkosten als eine klassische Gehaltserhöhung.
✓ Mehr Motivation und Wertschätzung
Ein Zuschuss zum Mittagessen zeigt Mitarbeitern, dass ihr Arbeitgeber sich um ihren Alltag kümmert.
✓ Gesündere und leistungsfähigere Teams
Wer regelmäßig gut isst, ist konzentrierter und leistungsfähiger. Ein Essenszuschuss kann deshalb auch die Gesundheit im Unternehmen fördern.
✓ Mehr Netto vom Arbeitgeber
Der Essenszuschuss ist steuerlich begünstigt. Dadurch kommt mehr Geld direkt beim Mitarbeiter an.
✓ Flexibel einsetzbar
Der Zuschuss kann für Restaurants, Supermärkte, Lieferdienste oder Imbisse genutzt werden – ganz nach persönlichem Bedarf.
✓ Bessere Ernährung im Alltag
Mit einem Zuschuss zum Essen fällt es leichter, sich regelmäßig eine gute und ausgewogene Mahlzeit zu leisten.
Klassische Gehaltserhöhung
Brutto + Nebenkosten
2.987€ pro Jahr
Zusätzliches Netto
1.380 € pro Jahr
Mit steueroptimierten Benefits
Brutto + Nebenkosten
1.600 € pro Jahr
Zusätzliches Netto
1.380 € pro Jahr