Stärken Sie Ihr Team. Nicht das Finanzamt!

Ermöglichen Sie Ihrem Team ein tägliches Lunch-Budget – steuerlich optimiert und ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Was ist der Essenszuschuss vom Arbeitgeber?

Der Essenszuschuss ist eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers. Unternehmen unterstützen damit ihre Mitarbeiter bei den Kosten für Mahlzeiten – zum Beispiel für das Mittagessen.

Der Arbeitgeber übernimmt dabei einen Teil der Kosten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieser Zuschuss steuerlich begünstigt oder pauschal versteuert werden. Dadurch kommt beim Mitarbeiter mehr Netto an.

Unternehmen können den Essenszuschuss auf unterschiedliche Weise umsetzen:

  • Zuschuss in der Kantine – vergünstigte Mahlzeiten im eigenen Betriebsrestaurant
  • Digitale Essensgutscheine oder Essensmarken – einlösbar in Restaurants oder Supermärkten
  • Belegerstattung – Mitarbeitende reichen ihre Essensbelege ein und erhalten den Zuschuss nachträglich

Gesetzliche Grundlage

Der Essenszuschuss zählt steuerlich zu den Sachbezügen. Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind:

  • R 8.1 Abs. 7 LStR
  • § 8 Abs. 2 Satz 6 EStG
  • § 17 Abs. 3 SGB IV
  • § 2 Abs. 1 SvEV

Diese Regelungen legen fest, unter welchen Voraussetzungen der Essenszuschuss steuerlich begünstigt gewährt werden kann.

Vorteile für Arbeitgeber

Günstiger als eine Gehaltserhöhung

Essenszuschüsse sind steuerlich begünstigt und verursachen weniger Lohnnebenkosten als eine klassische Gehaltserhöhung.

✓ Mehr Motivation und Wertschätzung

Ein Zuschuss zum Mittagessen zeigt Mitarbeitern, dass ihr Arbeitgeber sich um ihren Alltag kümmert.

✓ Gesündere und leistungsfähigere Teams

Wer regelmäßig gut isst, ist konzentrierter und leistungsfähiger. Ein Essenszuschuss kann deshalb auch die Gesundheit im Unternehmen fördern.

Vorteile für Mitarbeitende

Mehr Netto vom Arbeitgeber

Der Essenszuschuss ist steuerlich begünstigt. Dadurch kommt mehr Geld direkt beim Mitarbeiter an.

✓ Flexibel einsetzbar

Der Zuschuss kann für Restaurants, Supermärkte, Lieferdienste oder Imbisse genutzt werden – ganz nach persönlichem Bedarf.

✓ Bessere Ernährung im Alltag

Mit einem Zuschuss zum Essen fällt es leichter, sich regelmäßig eine gute und ausgewogene Mahlzeit zu leisten.

Wo können Mitarbeitende die digitale Essensmarke einsetzen?

App-Ansicht Lunch-Budget mit verfügbarem Betrag
Supermarkt
Sachbezug Mitarbeiterbenefit: Bezahlung im Supermarkt mit Gutschein oder Karte für Einkäufe
Restaurants
Essenszuschuss Mitarbeiterbenefit: Bezahlung im Restaurant per App oder Karte als steueroptimierter Benefit
Wochenmärkte
Sachbezug Mitarbeiterbenefit: Bezahlung auf dem Wochenmarkt mit Gutschein oder Karte

Klassische Gehaltserhöhung

Brutto + Nebenkosten

2.987€ pro Jahr

Zusätzliches Netto

1.380 € pro Jahr

Mit steueroptimierten Benefits

Brutto + Nebenkosten

1.600 € pro Jahr

Zusätzliches Netto

1.380 € pro Jahr