Persönliche Anlässe wertschätzen – ohne zusätzlichen Steuer- und Abgabenaufwand.
Wertschätzung, die ankommt – steueroptimiert umgesetzt
Ob Geburtstag, Hochzeit oder Jubiläum: Persönliche Meilensteine sind der perfekte Moment, um Mitarbeitern echte Wertschätzung zu zeigen.
Mit steuerfreien Aufmerksamkeiten können Unternehmen ihren Mitarbeitern kleine Geschenke bis zu 60 Euro pro Anlass zukommen lassen – ohne zusätzliche Steuern oder Sozialabgaben.
Das Ergebnis:
Ein persönliches Dankeschön mit großer Wirkung für Motivation, Bindung und Unternehmenskultur.
Persönliche Anlässe bieten eine einfache Möglichkeit, Mitarbeiter wertzuschätzen – steuerlich begünstigt und ohne administrativen Aufwand.
Damit eine Aufmerksamkeit steuerfrei bleibt, muss sie aus einem besonderen Anlass erfolgen.
Die steuerfreie Behandlung von Aufmerksamkeiten ist in der Lohnsteuer-Richtlinie R 19.6 LStR geregelt.
Sachzuwendungen bis 60 Euro pro Ereignis bleiben steuerfrei, sofern sie aus einem besonderen Anlass erfolgen und nicht als Gehaltsbestandteil gewährt werden.
Für höhere Zuwendungen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Pauschalversteuerung nach § 37b EStG angewendet werden.
Über unsere Plattform lassen sich Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen einfach, strukturiert und revisionssicher dokumentieren. Unternehmen behalten jederzeit den Überblick über gewährte Benefits und erfüllen gleichzeitig alle steuerlichen Anforderungen.
Klassische Gehaltserhöhung
Brutto + Nebenkosten
130 € pro Jahr
Zusätzliches Netto
60 € pro Jahr
Mit steueroptimierten Benefits
Brutto + Nebenkosten
60 € pro Jahr
Zusätzliches Netto
60 € pro Jahr